Kontakt- und Schlichtungsstelle
Die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle geht regelmäßig Hinweisen auf Verstöße gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex des GVP nach. Werden ethische Regeln von einem Mitglied des GVP aus Sicht eines Mitarbeitenden, einer Bewerberin oder eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, kann von diesen die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle angesprochen werden. Die Kontaktstelle nimmt Hinweise entgegen und überprüft im ersten Schritt, ob das beschriebene Anliegen gegen den Verhaltens- und Ethik-Kodex verstoßen könnte. Drei Experten aus dem Rechtswesen und Konfliktmanagement suchen in der Schlichtungsstelle gemeinsam nach Lösungen bzw. Einigungen für die eingegangenen Hinweise.
An die Kontakt- und Schlichtungsstelle darf sich jeder wenden, der eine Unstimmigkeit mit einem GVP Mitgliedsunternehmen hat – unabhängig davon, ob es sich um eine Mitbewerberin oder einen Mitbewerber, einen Beschäftigten oder dessen Angehörige handelt. Wenn der eingereichte Hinweis gegen die Grundsätze des Verhaltens- und Ethik-Kodex‘ verstößt, leitet die Kontaktstelle den Fall an die Schlichtungsstelle weiter.
Diese spricht mit allen Beteiligten und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie einen Verstoß vermuten: